Experiment zum bedingungslosen Grundeinkommen in Kenia

In Europa, vor allem in Deutschland, wird das Thema bedingungsloses Grundeinkommen heiß diskutiert. In Finnland wird es bereits ausprobiert, allerdings mit geringem Erfolg. Trotz dieses Misserfolges stirbt die Idee des beingungslosen Grundeinkommens nicht, denn es gibt ein anderes Land, welches eine ganz eigene Umsetzung dieses Themas hat.

In Kenia wird das Grundeinkommen in einem großem wissenschaftlichem Experiment erprobt. Ausgewählte Dorfbewohner erhalten hier 22 Dollar im Monat. Befürwörter glauben, dass das bedingungslose Grundeinkommen ein System für die Zukunft sei, während Kritiker der Meinung sind, dass man mit solch einer Idee nur Faulenzer hervorbringt.

In Kenia lässt man statt Worten Taten sprechen. Die Hilfsorganisation GiveDirectly plant einen großen Test mit ingesamt 26.000 Einwohnern. Im Rahmen eines Feldversuches bekommen diese Bürger Transferleistungen von der Organisation. Die Dauer dieses Projektes wurde auf zwölf Jahre festgelegt. Forscher begleiten dieses Projekt, um das Phänomen Grundeinkommen zu untersuchen. Es soll bis zu 30 Millionen Euro kosten.

Bei der Untersuchung fällt auf, dass die Bewohner ihr Geld für alltägliche Zwecke nutzen, wie zum Beispiel Rechnungen bezahlen oder auch Lebensmittel einkaufen. Auch für das Schulgeld ist in dem Grundeinkommen gesorgt. In Kenia stellt sich somit heraus, dass das bedinungslose Grundeinkommen auch ein Erfolg sein kann.

Quelle: https://www.stern.de/wirtschaft/news/grundeinkommen-kenia-erfahrung-7601294.html

Kommentare

  1. Definitiv ein interessanter Bericht der GiveDirectly. Ich finde es gut, dass dieses Projekt mit seinen 12 Jahren Laufzeit recht langfristig angelegt ist. Dennoch finde ich die Ergebnisse schwer zu bewerten, weil es dabei immernoch um verhältnismäßig kleine Gesellschaften geht, die in einem System ohne Grundeinkommen eingebettet sind. Es ist zwar schön zu sehen, dass die Menschen dieses Dorfes dadurch sicherer sind und einander mit dem Geld zu unterstützen scheinen, aber auch daraus lassen sich nur schwer Rückschlüsse auf die Enführung eines BGEs ziehen.

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